Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TCH Top Conference Hotels GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Thomas, ebenda nachfolgend TCH GmbH genannt, gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer Rechtsnachfolger und/oder nach Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von TCH GmbH stets Grundlage für ihr Tätigwerden.
(2) Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der TCH GmbH gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im Internet unter der Adresse www.tch-hotels.de/agb/ zum Herunterladen abgerufen werden oder eingesehen werden können. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt TCH GmbH grundsätzlich nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch TCH GmbH schriftlich anerkannt werden. Mitarbeiter von TCH GmbH sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu erteilen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen. Mitarbeiter in diesem Sinne sind nicht solche Personen, die der Geschäftsführung von TCH GmbH angehören oder von dieser mit umfangmäßig unbeschränkter Vollmacht versehen wurden.
§ 2 DEFINITIONEN
(1) Mitglieder im Sinne dieser Bedingungen sind solche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und in einem ungekündigten Mitgliedschaftsverhältnis stehen. Als Mitglieder kommen insbesondere natürliche und juristische Personen in Frage die ein Hotel oder ein gastronomisches Unternehmen besitzen und/oder führen und/oder betreiben. Ebenso auch Verbände und Genossenschaften oder sonstige Vereinigungen die sich mit gastronomischen Betrieben beschäftigen.
(2) Die TCH GmbH betreibt das Internetportal “www.tch-hotels.de”. Es ist im Sinne dieser Bedingungen eine datenbankgenerierte Internetseite, die im Wesentlichen aus den jeweiligen Firmenstammdaten dynamisch erzeugt wird. Das Internetportal “tch-hotels.de” bietet Leistungsanbietern die Möglichkeit sich im Internet zu präsentieren. Weiterhin können Leistungsanbieter Ihre mobilen, immobilen und technischen Möglichkeiten sowie Ihre Dienstleistungen darstellen. Das Internetportal “tch-hotels.de” ermöglicht den Leistungserbringern die dargestellten Angebote selbst in Form eines Erhebungsbogens zu verwalten (aktualisieren, ändern, löschen etc.). Ein Eintrag im Sinne dieser Bedingungen ist eine datenbankgenerierte Internetseite, die Informationen von Unternehmen, welche sich mit gastronomischen Dienstleistungen befassen, beinhaltet.
(3) Der Eintrag des Leistungserbringers im Internetportal “www.tch-hotels.de” ist im Sinne dieser Bedingungen eine datenbankgenerierte schlüsselfertige Internetpräsenz. Mitglieder haben mit dem Internetportal “tch-hotels.de” die Möglichkeit Ihren Betrieb über eine eigene Domain professionell zu präsentieren und Ihre Dienstleistungen direkt online zu vermarkten.
(4) Voraussetzung für den Eintrag auf der „www.tch-hotels.de“ ist zunächst die Übersendung eines rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrages. Der offizielle Vertragsbeginn ist gleich dem Vertragsdatum. Die Rechnungsstellung erfolgt 10 Tage nach Auftragseingang. Die Freischaltung erfolgt nach Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Tagen.
§ 3 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 12 Monate.
(2) Nach Ablauf dieser 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn der Leistungserbringer und/oder TCH GmbH kündigen die Mitgliedschaft 8 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist gilt entsprechend für den Fall jeder weiteren Verlängerung.
(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn:
das Mitglied mit der Entrichtung von einer fälligen Mitgliedsforderungen in Zahlungsverzug ist
über das Vermögen des Mitglieds die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt worden ist
TCH GmbH Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Mitglieds rechtfertigen oder das Mitglied in sonstiger Weise den Vertragsgegenstand gefährdet bzw. gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstößt
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 GEGENSTAND
TCH GmbH stellt seinen Mitgliedern eine Plattform für die Anbahnung von Geschäftskontakten hinsichtlich des Marktsegmentes “Hotellerie und Tagungen” nebst einem Interneteintrag mit Detailinformationen gegen Entgelt oder Provision zur Verfügung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
§ 5 PLATTFORM
(1) Die angebotene Plattform www.tch-hotels.de ist lediglich ein Forum für Mitglieder für Geschäftskontakte, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TCH GmbH verstoßen.
(2) TCH GmbH tritt lediglich als Vermittler auf. TCH GmbH hat daher keinen Einfluss auf die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit, Wahrheit und Richtigkeit der Angebote des Eintrages auf dem Internetportal www.tch-hotels.de.
§ 6 HOSTING
(1) Insbesondere Art, Umfang und Ort des Speicherplatzes der Homepage bestimmen sich nach dem Inhalt des Vertrages und/oder nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen, die TCH GmbH nach billigem Ermessen bestimmen kann.
(2) Sofern und soweit die Inhalte der Homepage nach Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz, Markengesetz und/oder über sonstige Schutzrechte geschützt ist, erklärt das Mitglied Inhaber dieser Rechte, sei es auch in Form abgeleiteter Rechte von den genannten Rechten, zu sein. Das Mitglied gewährt TCH GmbH das zeitlich auf die Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses und/oder des Betriebs des Portals www.tch-hotels.de auf den Standort des jeweiligen eigenen oder ggf. virtuellen Servers von TCH GmbH (für Backup-Kopien: auf den Ort der Verwahrung) beschränkte, nicht- ausschließliche Recht, die vorerwähnten Inhalte zu Zwecken dieses Mitgliedschaftsvertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden, von TCH GmbH nach Maßgabe billigen Ermessens festzulegenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen. Das Mitglied gewährt TCH GmbH das zeitlich auf die Dauer des Betriebes des Portals www.tch-hotels.de und/oder des Mitgliedschaftsverhältnisses beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Inhalte über das Portal www.tch-hotels.de, der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu der Homepage von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben. Soweit nach Beendigung des Betriebs des Portals www.tch-hotels.de und/oder dieses Mitgliedschaftsverhältnisses solche Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr TCH GmbH bzw. www.tch-hotels.de zugerechnet.
(3) Der, von TCH GmbH zur Verfügung gestellte Serverplatz befindet sich auf einem eigenen und/oder fremden Server, welcher monatlich an vier Tagen zu warten ist. Für Ausfallzeiten des Servers, die vier Tage im Kalendermonat nicht überschreiten, besteht daher keine Haftung.
(4) Das Mitglied ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn TCH GmbH einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte vorher schriftlich zustimmt.
(5) Weder die Verschaffung des Zugangs zum Internet für das Mitglied noch das Einpflegen des Informationsmaterials für den Interneteintrag des Mitglieds in das Internet mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs ist Gegenstand dieses Mitgliedschaftsverhältnisses.
§ 7 WERBUNG
(1) TCH GmbH ist befugt, mit dem Mitglied auch ungefragt, u. a. unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln, zu Zwecken der Eigenwerbung und/oder Markterforschungszwecken in Kontakt zu treten.
(2) Das Mitglied ist nicht befugt, auf seiner Internetdarstellung innerhalb des Portals www.tch-hotels.de Fremdwerbung zu betreiben.
§ 8 VERGÜTUNG
Die Preise für Dienstleistungen von TCH GmbH bestimmen sich in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung nach den, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifen. Diese können von TCH GmbH angefordert werden.
§ 9 VERZUG
(1) Bei Zahlungsverzug und/oder Stundung sind Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem aktuellen LRG-Satz der Europäischen Zentralbank geschuldet. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn TCH GmbH eine höhere oder das Mitglied eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(2) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat das Mitglied TCH GmbH die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. TCH GmbH kann stattdessen ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung für jeden solchen Fall eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Ist Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich das Mitglied jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
(3) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von TCH GmbH sind sofort nach deren Zugang zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, es sei denn die Unrichtigkeit der Rechnung ist offenbar oder erheblich (mehr als 5 % des Auftragsvolumens). Die Parteien sind sich einig darüber, dass eine rechtzeitige Einwendung im Allgemeinen dann nicht vorliegt, wenn nach Zugang der Rechnung mehr als fünf Werktage verstrichen sind. Die Parteien gehen davon aus, dass Rechnungen, die innerhalb Deutschlands versandt werden, im Allgemeinen zwei Werktage nach Absendung zugehen. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, diese Zugangsvermutung zu widerlegen.
(4) Dienstleistungen werden gem. vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte das Mitglied nicht der Umsatzsteuer unterliegen, hat er seine UID TCH GmbH mit Auftragserteilung mitzuteilen. Verstößt das Mitglied gegen diese Pflicht, so hat es den aus der Verzögerung resultierenden Zinsschaden zu tragen.
(5) Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist TCH GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen und/oder Vermittlungstätigkeiten – ggf. auch aus anderen Verträgen – zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem erheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von TCH GmbH wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mitglieds i.S.d. § 321 BGB, ist TCH GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
§ 10 INHALTE
(1) Das Mitglied darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner vertragsgemäßen Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen. Das Mitglied ist verpflichtet, die von TCH GmbH zur Verfügung gestellten Dienste nur im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit zu benutzen, also insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung einzuhalten und keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte, zu verletzen, keine Informationen mit rechts-, wettbewerbs- und/oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten. Darunter sind insbesondere solche Informationen zu verstehen, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und/oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Das Mitglied ist verpflichtet, auf die vertragsgemäßen Internet-Seiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Das Mitglied hat Kenntnis von den Kennzeichnungspflichten nach MDStV und TDG (vgl. http://www.iukdg.de) und wird diese eigenverantwortlich beachten. Das Mitglied darf nur wahre Angaben über angebotene Dienstleistungen und/oder Informationen machen.
(2) Die zweckfremde Verwendung des vertragsgemäßen Speicherplatzes für die Hinterlegung von speicherintensiven und/oder oft benötigten Dateien (z.B. Grafik-Programm-) ist nicht ohne ausdrückliche Einwilligung von TCH GmbH gestattet. Die Bereitstellung von ausführbaren Dateien bzw. Applikationen, soweit diese eine übermäßige Belastung des Servers herbeiführen, d.h. die Abrufbarkeit von anderen Daten erheblich beeinträchtigen, bedarf ebenfalls der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung von TCH GmbH. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Umgang mit E-Mails.
(3) Das Mitglied darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von TCH GmbH speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Datennetzes von TCH GmbH zu gefährden.
(4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe TCH GmbH nach billigem Ermessen bestimmt. Angemessen ist stets eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00. Beim Handeln im geschäftlichen Verkehr ist eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 3.000,00 angemessen. Das Mitglied stellt TCH GmbH im Innenverhältnis von etwaigen, aus den Verstößen folgenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Insbesondere die Kosten für eine eventuell erforderliche Rechtsverteidigung seitens TCH GmbH übernimmt das Mitglied im Voraus. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs durch TCH GmbH ist dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 11 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, das Portal www.tch-hotels.de ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich gegenüber anderen Mitgliedern respektvoll zu verhalten. Das Mitglied ist verpflichtet, TCH GmbH über Störungen des Portals www.tch-hotels.de umgehend zu unterrichten und alle ihm verfügbaren Informationen bereitzustellen, die zur Behebung der Störung erforderlich sind. Das Mitglied hat jede Änderung seines Namens, seiner Firmenbezeichnung, seiner postalischen Anschrift, seines Sitzes, seiner E-Mail-Adresse, seiner Telefonnummer, seiner Faxnummer, seiner Bankverbindung und jede Änderung in seiner Person (z.B. Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen.
(2) Das Mitglied ist im Rahmen der Nutzung des Portals www.tch-hotels.de verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben über die angebotenen Produkte zu machen.
(3) Verstößt das Mitglied gegen die vorstehenden Pflichten, so ist TCH GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Rechte aus § 11 dieser Bedingungen werden hierdurch nicht berührt.
(4) Dem Mitglied obliegt es, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem (virtuellen) Server von www.tch-hotels.de befinden und/oder unmittelbar hochgeladen werden sollen.
§ 12 DATENSCHUTZ
(1) Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, eventuelle Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von TCH GmbH während der Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt das Mitglied sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt TCH GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen. Das Mitglied kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. TCH GmbH wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als TCH GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und das Mitglied nicht widerspricht.
(2) TCH GmbH weist das Mitglied ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Mitglied ist bekannt, dass TCH GmbH das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und u. U. auch weitere dort abgelegte Daten des Mitglieds aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Internet-Teilnehmer sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt das Mitglied daher selbst die Verantwortung.
§ 13 HAFTUNG
(1) Schadensersatzansprüche sind sowohl gegenüber TCH GmbH als auch gegenüber TCH GmbH Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der gesetzlichen Vertreter und/oder der leitenden Angestellten von TCH GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten steht TCH GmbH stets ein. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von TCH GmbH und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, besteht keine Haftung.
(2) Soweit im Übrigen eine Haftung in Betracht kommt, soll der Haftungshöchstbetrag auf einen Jahresmitgliedsbetrag beschränkt sein: Soweit Maß des Verschuldens und Schadensbegrenzung in unbilligem Verhältnis stehen, soll die Höhe der Haftungsbegrenzung unter Berücksichtigung des Jahresmitgliedsbeitrages, und der besonderen Umstände des Falles durch billiges Ermessen eine Grenze finden.
(3) Sofern der (virtuelle) Server in einem Kalendermonat wegen eines, von TCH GmbH zu vertretenden Umstandes mehr als vier Tage ausfällt, so haftet hierfür in erster Linie der Betreiber des Servers (subsidiäre Eigenhaftung). Eine Inanspruchnahme von TCH GmbH kommt daher erst in Betracht, wenn das Mitglied eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme des Betreibers des Servers, den TCH GmbH ggf. benennen wird, nachweist. Diese Klausel findet keine Anwendung, wenn der Betreiber des Servers im Zeitpunkt des Ausfalls zahlungsunfähig ist und/oder außerhalb des Geltungsbereichs der Verträge über die europäischen Gemeinschaften seinen Sitz hat und/oder die Verweisung auf die vorrangige Inanspruchnahme des Serverbetreibers aus anderen Gründen untunlich erscheint. Die vorstehenden Bestimmungen finden sinngemäße Anwendung auf alle weiteren Haftungsfälle, die durch Erfüllungsgehilfen von TCH GmbH verursacht werden. Soweit danach TCH GmbH für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, ist die Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(4) TCH GmbH unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung solcher vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, welche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und für die TCH GmbH nach vorstehenden Grundsätzen subsidiär einzustehen hat. Diese Versicherung deckt auch die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten ab. Weist das Mitglied einen solchen Schaden nach, so wird TCH GmbH zur Befriedigung der Schadensersatzansprüche des Mitglieds ihren Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung an das Mitglied abtreten. Dies gilt nicht, wenn die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Versicherung das Mitglied mit unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Falle haftet TCH GmbH unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(5) Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch TCH GmbH – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen subsidiärer Eigenhaftung und/oder der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallsfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung endgültig Zahlung verweigert und/oder der Erfüllungsgehilfe erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.
§ 14 AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Gegen Ansprüche von TCH GmbH kann das Mitglied nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Dem Mitglied steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sei es nach § 273 BGB, sei es nach § 369 HGB, nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 15 ÄNDERUNGSVORBEHALT
TCH GmbH behält sich handelsübliche Änderungen der von ihr geschuldeten Leistungen vor. Nicht handelsübliche Änderungen sind zulässig, wenn sie für das Mitglied gleich- oder höherwertig und/oder geringfügig sind. Sonstige Änderungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall.
§ 16 VOLLSTÄNDIGKEITSKLAUSEL
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, diese Vermutung zu widerlegen.
§ 17 WECHSEL DES VERTRAGSPARTNERS
TCH GmbH behält sich vor, die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Macht TCH GmbH hiervon Gebrauch, so steht dem Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung binnen zwei Wochen zu. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
§ 18 GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dessau. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. TCH GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Mitglieds zu klagen. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet deutsches Recht mit Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DOMAINS
§ 1
Soweit die nachfolgenden besonderen Bedingungen für die Bereitstellung von Domains keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internet-Projekt www.tch-hotels.de.
§ 2
(1) Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Domainabfrage, die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der, vom Vertragspartner gewünschten Domain gegen Entgelt.
(2) TCH GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. TCH GmbH übernimmt ferner keine Überprüfung dahin, ob der gewünschte Domainnamen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und/oder Namensrechte verstößt.
§ 3
Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Vertragspartner hat alle Informationen, die TCH GmbH formularmäßig nachfragt, anzugeben. Eine inhaltliche Überprüfung dieser Angaben durch TCH GmbH erfolgt nicht.
§ 4
TCH GmbH bemüht sich um eine rasche Bearbeitung der vollständigen Unterlagen. Termine für die Bearbeitung und insbesondere die Übermittlung des Antrages sind ausschließlich dann verbindlich, wenn TCH GmbH sie schriftlich bestätigt hat.
§ 5
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Tarifliste. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Zahlungseingang wird die Domain freigeschaltet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist TCH GmbH berechtigt, Domains zu sperren. Für die Sperrung und Wiederherstellung des Zugriffs gilt eine Pauschale von EUR 55,00 (zzgl. Mehrwertsteuer) als vereinbart.
§ 6
Sollte der Vertragspartner von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie (angeblich) fremde Rechte verletzt, wird er TCH GmbH hiervon unverzüglich unterrichten. TCH GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Vertragspartners auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Vertragspartner nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 20.000,00) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Vertragspartner TCH GmbH hiermit frei.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit die vorgenannten Vertragsbedingungen eine Regelung nicht enthält, die zur näheren Erläuterung notwendig ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Vielmehr ist die angreifbare Bestimmung in diesem Fall so auszulegen, dass sie dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Vereinbarungslücken.
IN EIGENER SACHE
Hiermit bestätigen wir, dass wir unseren Arbeitnehmern ab 01.01.2015 den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Wir versichern, dass die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erfüllt werden. Wir sichern die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes bzw. der geltenden Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu. Von uns eingesetzte Nachunternehmer werden von uns auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes verpflichtet. Weiterhin bestätigen wir, dass unser Unternehmen nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist. Jedes Unternehmen, welches mit der TCH Top Conference Hotels GmbH einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag eingeht, bestätigt mit Vertragsabschluss die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bzw. Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Sandersdorf, den 19.11.2024